Dolmetschdienstleistungen für IV-Stellen (Arbeit/Ausbildung)

Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Vierstelstunde abgerechnet.

Für Einsätze mit erhöhtem Vorbereitungsaufwand wird eine Vorbereitungspauschale verrechnet.

Dolmetschdienstleistungen für öffentliche Institutionen, kulturelle Einrichtungen und Private

Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Vierstelstunde abgerechnet.

Für Einsätze mit erhöhtem Vorbereitungsaufwand wird eine Vorbereitungspauschale verrechnet.

Reise- und Wartezeit

Die Reisezeit wird ab Startbahnhof und zurück verrechnet, Ankunftszeit ist 15 Minuten vor der bestellten Dolmetschzeit.

Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Viertelstunde abgerechnet.

Annullationskosten

100% der Dolmetschzeit bei Absage innerhalb von 24 Stunden, dies gilt auch bei einer Kürzung vor Ort.

100% der Dolmetschzeit sowie Reise- und Wartezeit bei Absage vor Ort.

75% der Dolmetschzeit bei Absage unter drei Arbeitstagen.