Dolmetschdienstleistungen für IV-Stellen (Arbeit/Ausbildung)
Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Vierstelstunde abgerechnet.
Für Einsätze mit erhöhtem Vorbereitungsaufwand wird eine Vorbereitungspauschale verrechnet.
Dolmetschdienstleistungen für öffentliche Institutionen, kulturelle Einrichtungen und Private
Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Vierstelstunde abgerechnet.
Für Einsätze mit erhöhtem Vorbereitungsaufwand wird eine Vorbereitungspauschale verrechnet.
Reise- und Wartezeit
Die Reisezeit wird ab Startbahnhof und zurück verrechnet, Ankunftszeit ist 15 Minuten vor der bestellten Dolmetschzeit.
Es wird mindestens eine Stunde verrechnet, danach wird pro angebrochene Viertelstunde abgerechnet.
Annullationskosten
100% der Dolmetschzeit sowie Reise- und Wartezeit bei Absage vor Ort oder innerhalb von 48h vor dem bestellten Einsatz.